Beratung & Prozessbegleitung
Schon heute sind Kommunen und Unternehmen direkt und indirekt von den klimatischen Veränderungen durch den Klimawandel betroffen. Um sich der Herausforderung zu stellen und sich präventiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Gerne beraten und begleiten wir Sie in ihrem Prozess.
Hier finden Sie einen Überblick über unsere verschiedenen Beratungsangebote:
- Einstiegs- & Vertiefungsberatung Klimaanpassung
- Professionelle Prozessbegleitung
- European Climate Adaptation Award (eca)
- Fördermittelberatung & Unterstützung in der Fördermittelbeantragung
- EU-Taxonomie
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Unsere Leistungen im Detail
Die Einstiegsberatung ermöglicht einen strukturierten Einstieg in die Thematik der Anpassung an den Klimawandel beziehungsweise eine Vertiefung bereits vorhandener Aktivitäten. Beide Beratungen werden im Rahmen der KLIMOPASS Förderung vom Land Baden-Württemberg gefördert.
Die Einstiegsberatung ermöglicht Kommunen, Landkreisen oder auch Unternehmen einen ersten Einstieg ins Thema Klimaanpassung. Die Einstiegsberatung kann beispielsweise folgenden Bausteine umfassen:
- Einstieg ins Thema Klimawandel und seine Folgen für die konkrete Kommune, den Landkreis, bzw. das Unternehmen
- Identifizierung erste Betroffenheiten und relevanter Handlungsbereiche der Anpassung
- Klärung der Zuständigkeit für die Klimaanpassung in der Kommune beziehungsweise im Unternehmen sowie Wissensaufbau und Wissenstransfer in der Kommune bzw. dem Unternehmen
- Gestaltung und Durchführung eines ämterübergreifenden beziehungsweise abteilungsübergreifenden Workshops zur gemeinsamen Erörterung des Themas Klimaanpassung mit möglichst allen relevanten Akteuren
- Information und Beratung des Gemeinderats beziehungsweise des Aufsichtsrates oder der Geschäftsführung (bei KMU)
Die Vertiefungsberatung baut auf der Einstiegsberatung auf und vertieft / konkretisiert die bestehenden Klimaanpassungsaktivitäten. Die Vertiefungsberatung kann beispielsweise folgenden Bausteine umfassen:
- Identifikation von Betroffenheiten beziehungsweise von Problembereichen
- Diskurs über Ziele, sowie prioritäre Handlungsfelder
- Anknüpfen der Anpassung an bestehende Strategien
- Bestandsaufnahme bereits erfolgter Anpassungstätigkeiten
- Entwicklung erster Umsetzungsmaßnahmen
- Unterstützung bei Recherche nach Finanzierungsmöglichkeiten und der Bewerbung um Fördermittel
- Entwicklung eines Handlungsleitfadens zur Fortführung der Arbeiten im Bereich der Klimawandelanpassung
- Information und Beratung des Gemeinderats beziehungsweise des Aufsichtsrates oder der Geschäftsführung (bei KMU)
Im Rahmen der ANK-DAS Förderung des Bundes bietet Klima Plus eine professionellen Prozessbegleitung des Klimaanpassungsmanagements zur Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes als externe Unterstützung an.
Im Rahmen der Begleitung wird das Klimaanpassungsmanagement der Kommune von uns im Prozess der Erstellung des Konzepts, der Akteursbeteiligung, der verwaltungsinternen Abstimmungsrunden, dem Fördermittelmanagement, der Erarbeitung des Controllings, der Verstetigungsstrategie und weiteren Themen unterstützt und beraten.
Neben Beratungsterminen per Videokonferenz bieten wir hierbei auch Beratungstermine vor Ort an.
Der European Climate Adaptation Award (eca) ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für alle Städte und Gemeinden, die ihre Anpassungskapazität identifizieren die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen vorantreiben wollen. Ziel des eca ist es, Klimafolgenanpassung umzusetzen, um die kommunalen Vorsorgeleistungen und die Lebensqualität zu verbessern sowie das Risiko der zunehmenden Folgen des Klimawandels zu minimieren.
Konzepte und gute Ideen allein reichen in der Regel nicht. Aus diesem Grund stellt der European Climate Adaptation Award ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren dar, in dem fortlaufend Maßnahmen geplant, umgesetzt und überprüft werden: Klimawirkungs- und Ist-Analyse, Klimaanpassungspolitisches Aktivitätenprogramm, die Projektumsetzung sowie die Überprüfung, Zertifizierung und Auszeichnung bilden die Schritte des eca-Prozesses ab. Die Prozessschritte werden in regelmäßigen Zyklen wiederholt, um die Anpassungsaktivitäten fest in der kommunalen Arbeit zu verankern und einen ständigen Entwicklungsprozess zu ermöglichen.
Schritt für Schritt zur kommunalen Anpassung - der Prozess im Überblick
(© https://www.european-climate-award.de/ )
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.european-climate-award.de/
Aktuell sind bei Klima Plus zwei eca-Berater:innen tätig. Sprechen Sie uns gerne an!
Folgende Förderungen bestehen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels:
- Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) über das Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Der Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ist zuständig für die Förderung im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS).
Die Förderrichtlinie unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere Akteur*innen dabei, die notwendigen Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert anzugehen.
Eine Förderung ist in den folgenden Förderschwerpunkten möglich:
Förderschwerpunkt A: Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
A.2 Umsetzungsvorhaben (Anschlussvorhaben)
A.3 Ausgewählte Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel
Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung (Wettbewerb)
B I. Erstellung eines Konzepts
B II. Umsetzung eines Konzepts
Die aktuelle DAS-Richtlinie, sowie weiterführende Informationen unter: https://www.z-u-g.org/das/
- KLIMOPASS / L-Bank - Baden-Württemberg-weite Förderung
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat 2015 eine Anpassungsstrategie zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels beschlossen. Das Förderprogramm KLIMOPASS gibt Impulse für diese Anpassungsstrategie und unterstützt insbesondere Kommunen und KMU in Baden-Württemberg, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen.
Gefördert werden:
- Einstiegsberatung (max. 6 Tage, 80% Förderung)
- Vertiefungsberatung (max. 15 Tage, 65 % Förderung)
- Klimaanalysen (mikro- und mesoskalig, 65% Förderung)
- Verwundbarkeitsuntersuchung (65% Förderung)
- Konzepte zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (65% Förderung)
- Planungsgrundlagen (65% Förderung)
- Machbarkeitsstudien und Modellprojekte (65% Förderung)
- Analyse der Unternehmensspezifischen Betroffenheit (kommunale Unternehmen, KMU 65% Förderung)
- Maßnahmen zur Klimaanpassung an ÖPNV-Haltestellen (50% Förderung)
- Installation von öffentlich zugänglichen Trinkwasserspendern (50% Förderung)
- Möblierung hitzegeschützter Bereiche (50% Förderung)
- Investive Modellprojekte (60% Förderung)
Die aktuelle Verwaltungsvorschrift, sowie weiterführende Informationen unter:
- https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimopass
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/klimopass.html
Anpassungsstrategie Baden-Württemberg:
Unterstützung von Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Auf Basis der SDG (Sustainable Development Goals, 2015) und des Pariser Klimaschutzabkommen (2015) haben sich die 27 EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2019 mit dem Europäischen Green Deal darauf verständigt bis 2050 klimaneutral zu werden und das wirtschaftliche Entwicklungsmodell in Europa nachhaltig zu transformieren.
Zur Umsetzung wurden von der Europäischen Kommission in den letzten Jahren zahlreiche Strategien vorgelegt und Regularien verabschiedet, zu den u.a. das europäische Klimagesetz und die EU-Taxonomie-Verordnung gehören. Ziel der EU-Taxonomie ist es, den Finanzmarkt zu nutzen, um die Klimaziele zu erreichen und Nachhaltigkeitsstrategien umzusetzen.
Seit 01.01.2022 gelten für Unternehmen erste Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung.
Die EU-Taxonomie-Verordnung betrifft alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, sowie alle nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen, die zur Veröffentlichung einer Erklärung verpflichtet sind. Dabei bezieht sich die EU-Taxonomie auf sämtliche Wirtschaftsbereiche und legt ein Regelwerk für klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Investitionen fest.
Konkret werden die folgenden sechs Klima- und Umweltschutzziele betrachtet:
- Klimawandel
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Um den Herausforderungen im Bereich der Klimaanpassung begegnen zu können, bieten wir Unternehmen die folgenden Leistungen an:
- Klimarisikoanalyse: Analyse und Bewertung bestehender und zukünftiger Klimarisiken im Unternehmen
- Vulnerabilitätsanalyse: Analyse und Bewertung der Verwundbarkeit der verschiedenen Bereiche des Unternehmens gegenüber den Folgen des Klimawandels
- Unterstützung bei zentralen Aspekten der Nachhaltigkeitsberichtserstattung mit Fokus Klimawandelanpassung
- Identifikation und Bewertung von Anpassungsmöglichkeiten / Maßnahmenentwicklung: Erarbeitung von Maßnahmen zur Klimaanpassung zusammen mit den Unternehmensakteuren
- Workshop-Moderation & Prozessbegleitung: Moderation von Workshops und Begleitung der internen Prozesse
- Information und Sensibilisierung