14. August 2025
Novelliertes Klimaanpassungsgesetz für BW in Kraft
Die Novelle des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetztes Baden-Württemberg (KlimaG BW) trat am 06. August 2025 in Kraft. Das Gesetz sieht neue Aufgaben für den Bereich der kommunalen Klimawandelanpassung vor.
Entsprechend dem aktualisierten Paragraphen 29a ff. wird die Erstellung von kommunalen Klimaanpassungsgesetzen für Stadtkreise, Große Kreisstädte und Landkreise zur Pflichtaufgabe. Ziel ist es, am Ende des Prozesses flächendeckend im ganzen Land Baden-Württemberg Klimaanpassungskonzepte vorliegen zu haben.
In den nächsten Wochen und Monaten sollen von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) weitere Informationen zur Umsetzung der neuen Gesetzgebung folgen. Hierzu werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Den novellierten Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link.