30. September 2025


Neue Vorgaben und Hilfestellungen für kommunale Klimaanpassungskonzepte in Baden-Württemberg

Mit der Novelle des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) wurden im August 2025 die neuen §§ 29a ff. eingeführt, die erstmals konkrete Pflichten für Kommunen zur Anpassung an den Klimawandel festlegen. Auf dieser Grundlage wurde am 23. September 2025 die Klimaanpassungsverordnung (KAnK‑VO) als Rechtsverordnung der Landesregierung erlassen. Sie konkretisiert die Mindestanforderungen, die Klimaanpassungskonzepte auf kommunaler Ebene künftig erfüllen müssen.

Zur Verordnung im Gesetzblatt

Begleitend dazu hat die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) eine neue Schritt-für-Schritt-Anleitung veröffentlicht, die zunächst für Landkreise in Phase 1 gedacht ist. Sie gibt einen klaren Überblick über die einzelnen Schritte zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts nach den gesetzlichen Vorgaben und enthält Empfehlungen zu Inhalten und methodischem Vorgehen bei der Konzepterstellung. Gleichzeitig soll sie helfen, die spätere Konzepterstellung durch die kreisangehörigen Kommunen in Phase 2 gut vorzubereiten.

Zur Anleitung Schritt-für-Schritt zum kommunalen Klimaanpassungskonzept auf Landkreisebene: Phase 1 

Wir unterstützen Städte, Gemeinden und Landkreise dabei, die neuen Anforderungen praxisnah umzusetzen – sei es bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten oder bei der Aktualisierung bestehender Konzepte.

Bei Fragen zur Verordnung, zur LUBW-Anleitung oder zur praktischen Umsetzung in Ihrer Kommune können Sie sich gerne an uns wenden.