28. April 2025


Entwurf zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes

Mit einer Änderung des Gesetzes zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassung sollen in Baden-Württemberg u. a. EU- und Bundesvorgaben zur Klimaanpassung in Landesrecht überführt und auf kommunaler Ebene verbindlich umgesetzt werden. Ein zentrales Element des Entwurfes ist die Einführung kommunaler Klimaanpassungskonzepte, die Kommunen widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels machen und die Lebensqualität in Baden-Württemberg langfristig sichern sollen.

Aktuell ist der Gesetzesentwurf noch in der Abstimmung. Sollte das Gesetz von der Landesregierung beschlossen werden, ändert sich die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten in Kommunen und Landkreisen.

Welche Konsequenzen hat die Gesetzesänderung?

Mit dem Gesetzesentwurf wird die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten zur Pflichtaufgabe. Stadtkreise und Große Kreisstädte mit über 20.000 Einwohnenden sind eigenständig für die Erstellung ihrer Klimaanpassungskonzepte zuständig. Für die Landkreise ist in der ersten Phase bis im Jahr 2028 die Erstellung von eigenen Konzepten vorgesehen. In der zweiten Phase soll die Erstellung der Konzepte in den Gemeinden im Landkreis koordiniert werden. Mehrere Gemeinden können zu Konvois zusammengefasst werden, um Synergien in der Planung zu nutzen. Die Aufgaben gelten als weisungsfreie Pflichtaufgaben ohne Fachaufsicht.

Die Anforderungen an Inhalt und Struktur der Konzepte werden in einer Rechtsverordnung festgelegt, um eine einheitliche Umsetzung und geringen Verwaltungsaufwand zu gewährleisten. Hier werden als wesentliche drei Bausteine die Erstellung von: 1. Klimawirkungsanalyse, 2. Betroffenheitsanalyse nach Handlungsfeldern und 3. Maßnahmenkatalog festgelegt. Die Konzepte sollen auf bestehenden Datengrundlagen und Planungen aufbauen und müssen nach der politischen Beschlussfassung veröffentlicht werden, um Transparenz zu schaffen.

Für die Umsetzung entstehen den Kommunen finanzielle Aufwände, die über Konnexitätszahlungen vom Land ausgeglichen werden. Die Mittel werden nach Beschluss der Konzepterstellung durch das Regierungspräsidium ausgezahlt.

Mehr Informationen zu den geplanten Änderungen des Klimagesetzes finden Sie hier:

beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de

Wir werden Sie über den weiteren Prozess auf dem Laufenden halten.