Klimaanpassung

„Anpassung ist lokal. Die Städte können und wollen ihren Anteil haben bei der Definition von Agenden, bei inhaltlichen und strukturellen Entscheidungen und bei der ganz konkreten Umsetzung.“
Jürgen Nimptsch, Oberbürgermeister Bonn

Kommunen spielen in der praktischen Planung und Umsetzung der Anpassung an den Klimawandel eine tragende Rolle. Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute spürbar und erfordern die Entwicklung von lokalen Ansätze zum Umgang mit den veränderten Klimafaktoren.


Das Land Baden-Württemberg fördert die Anpassungsmaßnahmen von Kommunen und Unternehmen an den Klimawandel. Im Förderprogramm KLIMOPASS werden Beratungsleistungen, Erstellung von Planungsgrundlagen und die Umsetzung von investiven Maßnahmen gefördert.

Aktuelle Informationen zu KLIMOPASS finden Sie hier!


Der European Climate Adaptation Award (eca) ist ein Programm für alle Städte und Gemeinden, die ihre Anpassungskapazität identifizieren und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen vorantreiben wollen. Alle für das Thema Klimaanpassung relevanten Akteur:innen bilden das Klimateam Ihrer Kommune. Dieses wird während des gesamten Prozesses von einem zertifizierten eca-Beratenden begleitet und unterstützt. Bei nachweisbarem Erfolg der umgesetzten Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten wird Ihre Kommune mit dem European Climate Adaptation Award zertifiziert und ausgezeichnet. Als zertifizierte eca-Berater:innen können wir Sie in diesem Prozess unterstützen.


Am 17. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen. Ziel des Förderprogramms als Gesamtheit ist es, Akteur:innen, insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen, darin zu unterstützen, die notwendigen Anpassungsprozesse in Deutschland möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Mit dem Förderprogramm sollen gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen durch kommunale Anpassungskonzepte geschaffen werden. In diesem Rahmen bieten wir als externe Dienstleistende eine professionelle Prozessunterstützung bei der Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzeptes (Förderschwerpunkt A.1) sowie dem anschließenden Umsetzungsvorhaben (Förderschwerpunkt A.2) an. Mehr Informationen zu der Förderrichtlinie hier.


Strukturierter Einstieg

Wir unterstützen Sie im Prozess zur Beantragung der Fördermittel. Zu Beginn stellt sich die Frage, welche Art von Planungsgrundlage benötigt wird. Zur Auswahl stehen: die Erstellung einer Klimaanalysekarte (mikro- oder mesoskalig), eine Verwundbarkeitsuntersuchung des Stadtgebietes, ein stadtklimatologischer Steckbrief oder ein Teilkonzept Klimaanpassung.  Je nach Ausgangssituation, kann der Bedarf hier sehr verschieden sein. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, empfehlen wir Ihnen, mit einer Beratung zur Identifizierung der Chancen und Risken des Klimawandels für Ihre Kommune einzusteigen. Im Rahmen der Betroffenheitsanalyse werden Verwundbarkeiten, Probleme und Chancen in allen klimarelevanten Bereichen identifiziert (z.B. Stadt- und Raumplanung, Bauen und Wohnen, Tourismus, kommunale Liegenschaften, Wasserhaushalt, Landwirtschaft, etc.).

Die Betroffenheitsanalyse im Rahmen einer Einstiegsberatung bietet eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen im Bereich Klimaanpassung.  In der letzten Förderperiode wurde die Beratungsleistung über KLIMOPASS mit 80% des Beratungshonorars gefördert. Der Eigenanteil lag je nach Umfang der Beratung zwischen 640 und 960 Euro.


Vertiefte Beratung

Eine vertiefte Beratung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umfasst folgende Bausteine:

  • Entwicklung eines Leitbildes (Diskurs über Ziele, prioritäre Hanldungsfelder, Anknüpfungspunkte an bestehende Strategien)
  • Bestandsaufnahme bereits erfolgter Anpassungstätigkeiten
  • Entwicklung von Umsetzungsmaßnahmen
  • Unterstützung in der Recherche nach Finanzierungsmöglichkeiten und der Bewerbung um Födermittel
  • Entwicklung eines Leitplans zur Fortführung der Arbeiten im Bereich Anpassung
  • Information des Gemeinderates (Kommunen) beziehungsweise des Aufsichtsrates oder der Geschäftsführung (Unternehmen) über die Ergebnisse

Eine vertiefte Beratung ist im Anschluss an die Einstiegberatung möglich.
Die Förderung über KLIMOPASS belief sich in der letzten Förderperiode auf 65% des Beratungshonorares. Falls Sie bereits ein Anpassungskonzept erstellt oder einschlägige Voruntersuchungen im Bereich Anpassung vorgenommen haben, ist auch ein direkter Einstieg in die vertiefte Beratung möglich.


Verwundbarkeitsanalyse

Die Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen dienen der Ermittlung von Anpassungsbedarfen und der darauf aufbauenden Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Verwendung in der kommunalen oder regionalen Planung. Die Erstellung der Verwundbarkeitsanalyse setzt sich aus einer Bestandsaufnahme im Rahmen von Erstgesprächen sowie einer Klimafolge- und Risikoanalyse zusammen.

In der letzten Förderperiode bei KLIMOPASS betrug die Förderung bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Verwundbarkeitsuntersuchungen beträgt der maximale Zuschuss 25.000 Euro.

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