22. Dezember 2023 | Allgemein

Klimaanpassungsgesetz verabschiedet

Am 16. November wurde das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz im Bundestag verabschiedet und hat am 15. Dezember 2023 erfolgreich den Bundesrat passiert. Das neue Gesetz wurde am 22. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/393/VO.

Das Klimaanpassungsgesetz legt erstmals einen strategischen und verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland fest. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu planen, umzusetzen und dabei in allen erforderlichen Handlungsfeldern zusammenzuarbeiten.

Welche Konsequenzen hat das neue Klimaanpassungsgesetz für Kommunen?

Es liegt bei den Ländern dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte erstellt werden. Die Länder sind verpflichtet dem Bund zu berichten, in welchem Umfang in den Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen. Die genaue Gesetzgebung für die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten wird nun im nächsten Schritt von den Ländern ausgearbeitet.

Neu ist ebenfalls das Berücksichtigungsgebot für die Klimaanpassung. Hiermit wird dafür Sorge getragen, dass Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen. Das Gebot bezieht sich auf die besonders gravierenden Auswirkungen des Klimawandels, wie z.B. Überflutung oder Überschwemmung bei Starkregen, Sturzfluten oder Hochwasser, die Verstärkung von Trockenheit, Niedrigwasser oder Bodenerosion.

Mehr Informationen zum Klimaanpassungsgesetz finden Sie hier:

https://www.bmuv.de/themen/klimaanpassung/das-klimaanpassungsgesetz-kang